Immobiliengutachten

Bei einem Kauf oder Verkauf einer Immobilie wird mit einer Wertschätzung und Wertgutachten gearbeitet.

Wertschätzung ist eine Wertermittlung zur Vorlage bei Kreditinstituten zur Beleihung, zur eigenen Vermögensbewertung,  unterstützend bei Kauf- und Verkaufsverhandlungen, zur Feststellung der Versicherungssumme und aussergerichtlichen Angelegenheiten bei Ehescheidungen.

Wertgutachten dienen zur Vorlage bei Gericht, bei Finanz- und Steuerbehörden, Ehescheidungen,  Erbauseinandersetzungen/-streitigkeiten.

Wertgutachten dürfen nur die Gerichtssachverständigen erstellen, jedes Gericht hat seine Liste der Gerichtssachverständigen.


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